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BürgersolardarlehenBürgersolardarlehen sind partiarische Nachrangdarlehen, deren Verzinsung von der Laufzeit und in geringem Maße vom jährlichen Ertrag der Anlage abhängt. Laufzeit und Darlehenshöhe können der persönlichen Situation angepasst werden und sind damit auch für Bürger geeignet, die keine langfristige Kapitalbindung wünschen. Die Darlehen beziehen sich immer auf eine konkrete Solaranlage zu der jeder Darlehensgeber einen direkten Bezug haben sollte. Für jede Laufzeitvariante ist dabei nur ein bestimmtes Kontingent verfügbar. Ein Beispiel für Laufzeiten und Verzinsung der Darlehen zeigt die folgende Tabelle: Jahre | Zins minimal | Zinssatz | Zins maximal | 1 | 3,0% | 3,2% | 3,4% | 2 | 3,1% | 3,3% | 3,5% | 3 | 3,2% | 3,4% | 3,6% | 4 | 3,3% | 3,5% | 3,7% | 5 | 3,4% | 3,6% | 3,8% | 6 | 3,5% | 3,7% | 3,9% | 7 | 3,6% | 3,8% | 4,0% | 8 | 3,7% | 3,9% | 4,1% | 9 | 3,8% | 4,0% | 4,2% | 10 | 3,9% | 4,1% | 4,3% |
Im Normalfall wird der Regelzinssatz gezahlt. Wenn der Ertrag der Solaranlage in einem Jahr um mehr mehr als 3% niedriger als erwartet ist, wird der Zinssatz um maximal 0,2 Prozentpunkte gesenkt. Durch diese Regelung soll auch in sonnenarmen Jahren ein Überschuss für die sozialen Projekte generiert werden können. Wenn der Ertrag in einem Jahr um mehr als 3% über dem prognostizierten Wert liegt, wird der Zinssatz dementsprechend um 0,2 Prozentpunkte erhöht.
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